Fördermöglichkeiten
Fördern Sie Ihre Weiterbildung mit dem 500 € Bildungsscheck NRW oder alternativ können Sie auch 500 € Bildungsprämie beantragen. Suchen Sie dafür aber unbedingt eine der Beratungsstellen auf, bevor Sie sich zur Fortbildung Ihrer Wahl anmelden. Diese Reihenfolge ist absolut notwendig - es ist nicht möglich, die Förderung nachträglich in Anspruch zu nehmen.
Bildungsscheck NRW
Nordrhein-Westfalen bewilligt eine Förderung zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer kann einen Bildungsscheck NRW bekommen?
- Angestellte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Berufsrückkehrende
- kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigten) mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte mit Zeitvertrag
- im Betrieb mithelfende Familienangehörige
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
- Freiberufler bis zu 5 Jahre nach der Unternehmensgründung
Wer stellt den Bildungsscheck NRW aus?
Der Bildungsscheck NRW wird von einer zugelassenen Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Dies sind Volkshochschulen, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und viele weitere. Bei der jeweiligen Beratungsstelle erhalten Sie auf Antrag einen persönlichen Scheck für die geplante Weiterbildungsmaßnahme, welchen Sie gerne bei uns einlösen können.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung beträgt maximal 500 EUR (dies entspricht maximal 50% der Teilnahmegebühr) pro Bildungsscheck. Fahrtkosten, Übernachtung und weitere Nebenkosten werden nicht erstattet.
Beispiel für die Förderung einer 2-tägigen OpenOffice-Schulung je Teilnehmer
- der Preis für die Schulung beträgt € 500,00 (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer)
- bei uns lösen Sie einen Bildungsscheck NRW über maximal 50% der Kosten ein, also € 250,00
- der Endpreis für die Schulung beträgt € 500,00 + € 95,00 MwSt. = € 595,00 (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer)
- Sie erhalten von uns eine Rechnung über € 595,00 - € 250,00 = € 345,00
Bildungsprämie
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten (unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Wie können Sie die Bildungsprämie beantragen?
Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und uns als einen der geeigneten Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt Ihnen auch die Finanzierungsmöglichkeiten. Danach buchen Sie bei uns einen Kurs oder ein Seminar für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel.
Beispiel für die Förderung einer 2-tägigen OpenOffice-Schulung je Teilnehmer
- der Preis für die Schulung beträgt € 500,00 (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer)
- bei uns lösen Sie die Bildungsprämie über maximal 50% der Kosten ein, also € 250,00
- der Endpreis für die Schulung beträgt € 500,00 + € 95,00 MwSt. = € 595,00 (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer)
- Sie erhalten von uns eine Rechnung über € 595,00 - € 250,00 = € 345,00




